Die Verhandlung am Landesgericht Innsbruck von der Klage des VKI (Verein für Konsumenteninformation) wegen der Strompreiserhöhungen der TIWAG ist am Dienstag vertagt worden. Angestrengt wurde die Klage auf Wunsch der Arbeiterkammer Tirol.
Der Richter versuchte zwar, die TIWAG zu einer Einigung zu bewegen, doch der Versuch scheiterte. Der TIWAG-Rechtsvertreter Klaus Oberndorfer meinte nur: „Das Scheitern hat nicht so sehr am Angebot gelegen, sondern mehr an den Vorstellungen der Arbeiterkammer über den Strompreis.“ VKI-Anwalt Peter Wallnöfer erklärte, die TIWAG habe keine wirkliche Preisänderung angeboten, sondern den Preis nur mittels Boni gedrückt.
Der Tiroler Chef der Arbeiterkammer Erwin Zangerl ist richtigerweise der Meinung, dass „die Tiroler als eigentliche Eigentümer des Landesenergieversorgers“ ein Recht hätten zu erfahren, wie ihr Strompreis zu Stande komme. „Die derzeitige Situation mit Massenkündigungen von TIWAG und IKB ist ja nichts anderes als der Versuch, diese Transparenz erneut zu umgehen“.
Erwin Zangerl ist sich auch sicher, dass es zu Rückzahlungen der TIWAG kommen könnte, je nachdem, wie das Urteil ausfällt.
Die nächste Verhandlung wurde zum 12. März angesetzt.